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Arbeitsschutz Fragen
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Q1Welche Norm definiert die ergonomischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Bürostühle für den Einsatz an Bildschirmarbeitsplätzen (z.B. Verstellbereich der Sitzhöhe, Lendenwirbelstütze, Rückenlehnenneigung)?
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✓ Richtige Antwort: DIN EN 1335 (Büromöbel – Büroarbeitsstuhl)
DIN EN 1335 (Büromöbel – Büroarbeitsstuhl) legt in mehreren Teilen die ergonomischen Mindestanforderungen und Sicherheitsprüfverfahren für Bürostühle fest: Teil 1 definiert Maße und Verstellbereiche, Teil 2 die Sicherheitsanforderungen, Teil 3 die Prüfmethoden. Sie ist die zentrale Produktnorm für Bürostühle an Bildschirmarbeitsplätzen. Why the other options are incorrect: • DIN EN ISO 9241-5 (Ergonomische Anforderungen an Körperhaltung und Arbeitsplatzeigenschaften): DIN EN ISO 9241-5 befasst sich mit ergonomischen Anforderungen an Körperhaltung und allgemeine Arbeitsplatzgestaltung (z.B. Blickwinkel, Greifraum), enthält aber keine spezifischen Konstruktions- oder Prüfanforderungen an Bürostühle als Produkt. • DIN 33 402 (Ergonomie – Körpermaße des Menschen): DIN 33 402 beschreibt anthropometrische Körpermaße des Menschen und dient als Grundlage für die Dimensionierung von Arbeitsplätzen und -mitteln. Sie legt keine Produktanforderungen oder Prüfverfahren für Bürostühle fest. • DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten – Innenarbeitsstätten): DIN EN 12464-1 regelt Anforderungen an die Beleuchtung von Innenarbeitsstätten (Beleuchtungsstärken, Blendungsbegrenzung, Lichtfarben) und hat keinen Bezug zu Stuhlkonstruktion oder Sitzergonomie.
Q2Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist der Arbeitgeber bei Überschreitung des täglichen Auslösewerts für Hand-Arm-Vibrationen verpflichtet, ein Maßnahmenprogramm zur Expositionsminderung zu erstellen und umzusetzen. Wie hoch ist dieser Auslösewert?
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✓ Richtige Antwort: A(8) = 2,5 m/s²
Der tägliche Auslösewert für Hand-Arm-Vibrationen beträgt gemäß § 9 Abs. 2 LärmVibrationsArbSchV A(8) = 2,5 m/s². Wird er überschritten, muss der Arbeitgeber unverzüglich technische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Exposition einleiten. Why the other options are incorrect: • A(8) = 1,0 m/s²: 1,0 m/s² ist in der LärmVibrationsArbSchV kein normierter Schwellenwert für Hand-Arm-Vibrationen und entspricht weder einem Auslöse- noch einem Expositionsgrenzwert. • A(8) = 5,0 m/s²: 5,0 m/s² ist der Expositionsgrenzwert gemäß § 9 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV, der grundsätzlich nicht überschritten werden darf – er ist jedoch nicht der Auslösewert, der Maßnahmenpflichten auslöst. • A(8) = 10,0 m/s²: 10,0 m/s² liegt weit über dem Expositionsgrenzwert und ist kein in der LärmVibrationsArbSchV definierter Schwellenwert.
Q3Wann ist am Bildschirmarbeitsplatz gemäß DGUV Information 215-410 die Bereitstellung einer Fußstütze durch den Arbeitgeber erforderlich?
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✓ Richtige Antwort: Wenn die Sitzhöhe aufgrund einer nicht individuell höhenverstellbaren Tischfläche so angehoben werden muss, dass die Füße keinen vollständigen Bodenkontakt mehr haben
Eine Fußstütze ist immer dann bereitzustellen, wenn die Sitzhöhe so eingestellt werden muss, dass Oberschenkel waagerecht liegen und Unterarme auf Tischhöhe ruhen, die Füße dabei aber keinen vollständigen Bodenkontakt erreichen. Sie verhindert Druckbelastungen an Oberschenkelunterseiten und Durchblutungsstörungen. Why the other options are incorrect: • Grundsätzlich bei allen Beschäftigten, die mehr als vier Stunden täglich am Bildschirm arbeiten: Die Notwendigkeit einer Fußstütze hängt nicht von der Arbeitszeit ab, sondern ausschließlich davon, ob die Körpermaße der Person mit der vorhandenen Tisch-Stuhl-Kombination ohne Bodenverlust vereinbar sind. Die tägliche Bildschirmarbeitszeit ist kein Kriterium. • Ausschließlich bei Beschäftigten mit ärztlich attestierten Rückenbeschwerden: Eine Fußstütze ist keine ausschließlich medizinische Maßnahme und erfordert kein Arztzeugnis. Sie ist ein ergonomisches Hilfsmittel, das immer dann einzusetzen ist, wenn die Füße aufgrund der Möbelkombination keinen Bodenkontakt haben. • Nur für Beschäftigte mit einer Körpergröße unter 1,60 m: Körpergröße allein ist kein verbindliches Kriterium. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem konkreten Zusammenspiel von Tischhöhe und Körpermaßen – auch Personen mit mittlerer oder größerer Körpergröße können eine Fußstütze benötigen, wenn der Tisch entsprechend hoch ist.
Q4Nach DGUV Grundsatz 304-001: Innerhalb welchen Zeitraums muss ein betrieblicher Ersthelfer seine Erste-Hilfe-Ausbildung durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung erneuern lassen, damit seine Qualifikation als anerkannt gilt?
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✓ Richtige Antwort: Alle 2 Jahre
Gemäß DGUV Grundsatz 304-001 ist die Erste-Hilfe-Qualifikation eines Ersthelfers für 2 Jahre gültig. Danach muss eine Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) absolviert werden, um die Anerkennung als betrieblicher Ersthelfer aufrechtzuerhalten. Why the other options are incorrect: • Jährlich (alle 12 Monate): Ein jährliches Intervall ist nicht vorgeschrieben; der DGUV Grundsatz 304-001 legt ausdrücklich ein 2-Jahres-Intervall fest, nicht 12 Monate. • Alle 3 Jahre: Drei Jahre überschreiten das zulässige Intervall; nach mehr als 2 Jahren ohne Fortbildung gilt die Ersthelfer-Qualifikation im Sinne des DGUV Grundsatzes 304-001 als erloschen. • Alle 5 Jahre: Fünf Jahre sind deutlich zu lang. Ein Ersthelfer ohne Auffrischung nach 5 Jahren gilt nicht mehr als qualifiziert und darf nicht auf die vorgeschriebene Ersthelferquote des Betriebs angerechnet werden.
Q5Welche Angaben müssen bei der Dokumentation einer Sicherheitsunterweisung mindestens enthalten sein?
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✓ Richtige Antwort: Datum, Inhalt der Unterweisung, Namen der Teilnehmer und deren Unterschrift
Für eine rechtssichere Dokumentation sind mindestens Datum, Inhalt bzw. Thema der Unterweisung, die Namen der Teilnehmer sowie deren Unterschrift als Teilnahmebeleg erforderlich. Why the other options are incorrect: • Nur das Datum der Unterweisung genügt: Nur das Datum ist nicht ausreichend; ohne Inhalt und Teilnehmerliste ist die ordnungsgemäße Durchführung nicht nachweisbar. • Lediglich der Name des Unterweisenden und die Unterschrift des Betriebsrats: Der Betriebsrat muss die Unterweisung nicht gegenzeichnen; entscheidend sind die Unterschriften der unterwiesenen Beschäftigten selbst. • Eine Dokumentation ist gesetzlich nicht erforderlich: Eine Dokumentationspflicht ergibt sich aus ArbSchG und DGUV Vorschrift 1, da der Arbeitgeber die Erfüllung seiner Pflichten im Zweifelsfall nachweisen muss.
Q6Welche Verpflichtung obliegt Beschäftigten nach §15 Abs. 2 ArbSchG hinsichtlich der ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung (PSA)?
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✓ Richtige Antwort: Beschäftigte sind verpflichtet, die PSA bestimmungsgemäß zu benutzen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder dem Sicherheitsbeauftragten unverzüglich zu melden.
§15 Abs. 2 ArbSchG verpflichtet Beschäftigte ausdrücklich, Schutzvorrichtungen und PSA bestimmungsgemäß zu verwenden sowie festgestellte Mängel oder Defekte unverzüglich zu melden. Diese Mitwirkungspflicht gilt unabhängig von einer gesonderten Aufforderung und ab dem ersten Arbeitstag. Why the other options are incorrect: • Beschäftigte müssen PSA nur dann benutzen, wenn ein Vorgesetzter ausdrücklich und im Einzelfall dazu auffordert.: §15 ArbSchG knüpft die Benutzungspflicht nicht an eine einzelfallbezogene Aufforderung; die Pflicht besteht kraft Gesetzes, sobald PSA bereitgestellt wird und die Tätigkeit es erfordert. • Beschäftigte sind berechtigt, PSA selbst auf eigene Kosten zu beschaffen, wenn die bereitgestellte PSA nicht optimal passt.: Die Selbstbeschaffung von PSA durch Beschäftigte ist nicht vorgesehen; Bereitstellung und Kostenübernahme sind nach §3 Abs. 3 ArbSchG ausschließlich Pflicht des Arbeitgebers. • Die Benutzungspflicht der PSA entfällt für Beschäftigte mit weniger als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, da diese noch in der Einarbeitungsphase sind.: Das Gesetz enthält keinerlei Ausnahmeregelung nach Betriebszugehörigkeit; §15 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten vom ersten Arbeitstag an, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Q7Wie sollen Beinaheunfälle (Ereignisse ohne Personenschaden, die unter leicht veränderten Umständen zu Unfällen geführt hätten) gemäß den Grundsätzen der systematischen Unfallverhütung behandelt werden?
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✓ Richtige Antwort: Sie sollten betriebsintern erfasst, ursächlich analysiert und als Grundlage für präventive Schutzmaßnahmen genutzt werden
Beinaheunfälle sind wertvolle Frühwarnsignale im Sicherheitssystem. Ihre betriebsinterne Erfassung und Analyse ermöglicht es, Schwachstellen zu identifizieren und Unfälle zu verhindern, bevor Personenschäden entstehen. Dies entspricht dem Präventionsprinzip der DGUV Vorschrift 1. Why the other options are incorrect: • Sie sind der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden: Eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft besteht nur bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen mit mindestens drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, nicht bei Beinaheunfällen ohne Personenschaden. • Sie können ignoriert werden, da gesetzlich nur meldepflichtige Unfälle mit Personenschaden relevant sind: Das Ignorieren von Beinaheunfällen widerspricht dem Präventionsprinzip des Arbeitsschutzgesetzes. Unerkannte Gefährdungsquellen erhöhen das Unfallrisiko erheblich und können die Haftung des Arbeitgebers begründen. • Sie lösen automatisch eine außerordentliche Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt aus: Beinaheunfälle lösen keine automatische Behördenprüfung aus. Das Gewerbeaufsichtsamt führt anlassbezogene Prüfungen nur bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße oder nach schweren Unfällen durch.
Q8Wie lautet der vollständige Titel der DGUV Vorschrift 1?
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✓ Richtige Antwort: Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention' enthält übergreifende Pflichten für Unternehmen und Versicherte und bildet das normative Fundament aller weiteren DGUV-Regelwerke. Why the other options are incorrect: • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: 'Elektrische Anlagen und Betriebsmittel' ist Gegenstand der DGUV Vorschrift 3 (Berufsgenossenschaften) bzw. DGUV Vorschrift 4 (Unfallkassen der öffentlichen Hand). • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz: Die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz wird durch die ASR A1.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) sowie die zugehörige EU-Richtlinie geregelt, nicht durch eine DGUV Vorschrift. • Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeitsschutz: 'Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeitsschutz' ist kein eigenständiger DGUV-Vorschriftstitel, sondern ein inhaltlicher Aspekt, der u.a. in DGUV Vorschrift 1 behandelt wird.
Q9Gemäß §12 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Beschäftigten unterweisen. Welche Aussage zur Unterweisung ist korrekt?
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✓ Richtige Antwort: Die Unterweisung muss bei Einstellung, Arbeitsplatz- oder Aufgabenwechsel sowie in regelmäßigen Abständen erfolgen
§12 Abs. 1 ArbSchG schreibt vor, dass Unterweisungen bei Einstellung, bei Aufgaben- oder Arbeitsplatzwechsel, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel sowie in regelmäßigen Abständen zu erfolgen haben. Why the other options are incorrect: • Eine Unterweisung ist nur bei der Einstellung erforderlich und muss zwingend schriftlich erfolgen: Eine einmalige Unterweisung bei der Einstellung reicht nicht aus; §12 ArbSchG fordert regelmäßige Wiederholungen. Die Schriftform ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aus Dokumentationsgründen aber empfohlen. • Unterweisungen müssen ausschließlich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden: Der Arbeitgeber kann fachkundige und geeignete Personen, etwa direkte Vorgesetzte, mit der Unterweisung beauftragen; eine exklusive Zuständigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht nicht. • Unterweisungen sind nur für Beschäftigte an Maschinen und technischen Anlagen vorgeschrieben: Die Unterweisungspflicht gilt für alle Beschäftigten und alle Tätigkeitsbereiche unabhängig davon, ob Maschinen eingesetzt werden.
Q10Welche Verordnung verpflichtet Arbeitgeber zur Erstellung von Betriebsanweisungen beim Einsatz von Maschinen, Geräten und überwachungsbedürftigen Anlagen?
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✓ Richtige Antwort: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber in § 12, Betriebsanweisungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Geräte, Anlagen) zu erstellen und den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen. Why the other options are incorrect: • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die GefStoffV regelt Betriebsanweisungen speziell für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, nicht allgemein für Maschinen und Arbeitsmittel. • Biostoffverordnung (BioStoffV): Die BioStoffV betrifft Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, enthält aber keine Pflicht zur Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen. • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die ArbStättV regelt die Gestaltung von Arbeitsstätten und enthält Vorgaben zur Sicherheitskennzeichnung, begründet aber keine allgemeine Betriebsanweisungspflicht für Arbeitsmittel.
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