Lernleitfaden · Arbeitsschutz

Arbeitsschutz Lernleitfaden

Lerne für Arbeitsschutz mit Prüfungsthemen, Übungsfragen, kostenlosem PDF, Video-Erklärung und zeitbegrenzten Mock-Tests.

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Welche Norm definiert die ergonomischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Bürostühle für den Einsatz an Bildschirmarbeitsplätzen (z.B. Verstellbereich der Sitzhöhe, Lendenwirbelstütze, Rückenlehnenneigung)?
Richtig — B. DIN EN 1335 (Büromöbel – Büroarbeitsstuhl) legt in mehreren Teilen die ergonomischen Mindestanforderungen und Sicherheitsprüfverfahren für Bürostühle fest: Teil 1 definiert Maße und Verstellbereiche, Teil 2 die Sicherheitsanforderungen, Teil 3 die Prüfmethoden. Sie ist die zentrale Produktnorm für Bürostühle an Bildschirmarbeitsplätzen. Why the other options are incorrect: • DIN EN ISO 9241-5 (Ergonomische Anforderungen an Körperhaltung und Arbeitsplatzeigenschaften): DIN EN ISO 9241-5 befasst sich mit ergonomischen Anforderungen an Körperhaltung und allgemeine Arbeitsplatzgestaltung (z.B. Blickwinkel, Greifraum), enthält aber keine spezifischen Konstruktions- oder Prüfanforderungen an Bürostühle als Produkt. • DIN 33 402 (Ergonomie – Körpermaße des Menschen): DIN 33 402 beschreibt anthropometrische Körpermaße des Menschen und dient als Grundlage für die Dimensionierung von Arbeitsplätzen und -mitteln. Sie legt keine Produktanforderungen oder Prüfverfahren für Bürostühle fest. • DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten – Innenarbeitsstätten): DIN EN 12464-1 regelt Anforderungen an die Beleuchtung von Innenarbeitsstätten (Beleuchtungsstärken, Blendungsbegrenzung, Lichtfarben) und hat keinen Bezug zu Stuhlkonstruktion oder Sitzergonomie.
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Lernplan

So lernst du für Arbeitsschutz

  1. Lies zuerst die Themenliste, damit du weißt, was die Prüfung abdeckt.
  2. Beantworte die kostenlosen Übungsfragen und lies jede Erklärung.
  3. Lade das PDF für die Wiederholung offline herunter.
  4. Nutze zeitbegrenzte Mock-Tests, sobald sich das freie Üben sicher anfühlt.

Themen zur Wiederholung

  • Die zentralen Themen und Fachbegriffe der Prüfung
  • Vorschriften, Normen und bewährte Verfahren
  • Praxisnahe Szenarien und die richtige Reaktion
  • Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Beispielfragen

Arbeitsschutz Fragen jetzt ausprobieren

  1. Q1Welche Norm definiert die ergonomischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Bürostühle für den Einsatz an Bildschirmarbeitsplätzen (z.B. Verstellbereich der Sitzhöhe, Lendenwirbelstütze, Rückenlehnenneigung)?

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    ✓ Richtige Antwort: DIN EN 1335 (Büromöbel – Büroarbeitsstuhl)

    DIN EN 1335 (Büromöbel – Büroarbeitsstuhl) legt in mehreren Teilen die ergonomischen Mindestanforderungen und Sicherheitsprüfverfahren für Bürostühle fest: Teil 1 definiert Maße und Verstellbereiche, Teil 2 die Sicherheitsanforderungen, Teil 3 die Prüfmethoden. Sie ist die zentrale Produktnorm für Bürostühle an Bildschirmarbeitsplätzen. Why the other options are incorrect: • DIN EN ISO 9241-5 (Ergonomische Anforderungen an Körperhaltung und Arbeitsplatzeigenschaften): DIN EN ISO 9241-5 befasst sich mit ergonomischen Anforderungen an Körperhaltung und allgemeine Arbeitsplatzgestaltung (z.B. Blickwinkel, Greifraum), enthält aber keine spezifischen Konstruktions- oder Prüfanforderungen an Bürostühle als Produkt. • DIN 33 402 (Ergonomie – Körpermaße des Menschen): DIN 33 402 beschreibt anthropometrische Körpermaße des Menschen und dient als Grundlage für die Dimensionierung von Arbeitsplätzen und -mitteln. Sie legt keine Produktanforderungen oder Prüfverfahren für Bürostühle fest. • DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten – Innenarbeitsstätten): DIN EN 12464-1 regelt Anforderungen an die Beleuchtung von Innenarbeitsstätten (Beleuchtungsstärken, Blendungsbegrenzung, Lichtfarben) und hat keinen Bezug zu Stuhlkonstruktion oder Sitzergonomie.

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  2. Q2Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist der Arbeitgeber bei Überschreitung des täglichen Auslösewerts für Hand-Arm-Vibrationen verpflichtet, ein Maßnahmenprogramm zur Expositionsminderung zu erstellen und umzusetzen. Wie hoch ist dieser Auslösewert?

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    ✓ Richtige Antwort: A(8) = 2,5 m/s²

    Der tägliche Auslösewert für Hand-Arm-Vibrationen beträgt gemäß § 9 Abs. 2 LärmVibrationsArbSchV A(8) = 2,5 m/s². Wird er überschritten, muss der Arbeitgeber unverzüglich technische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Exposition einleiten. Why the other options are incorrect: • A(8) = 1,0 m/s²: 1,0 m/s² ist in der LärmVibrationsArbSchV kein normierter Schwellenwert für Hand-Arm-Vibrationen und entspricht weder einem Auslöse- noch einem Expositionsgrenzwert. • A(8) = 5,0 m/s²: 5,0 m/s² ist der Expositionsgrenzwert gemäß § 9 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV, der grundsätzlich nicht überschritten werden darf – er ist jedoch nicht der Auslösewert, der Maßnahmenpflichten auslöst. • A(8) = 10,0 m/s²: 10,0 m/s² liegt weit über dem Expositionsgrenzwert und ist kein in der LärmVibrationsArbSchV definierter Schwellenwert.

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  3. Q3Wann ist am Bildschirmarbeitsplatz gemäß DGUV Information 215-410 die Bereitstellung einer Fußstütze durch den Arbeitgeber erforderlich?

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    ✓ Richtige Antwort: Wenn die Sitzhöhe aufgrund einer nicht individuell höhenverstellbaren Tischfläche so angehoben werden muss, dass die Füße keinen vollständigen Bodenkontakt mehr haben

    Eine Fußstütze ist immer dann bereitzustellen, wenn die Sitzhöhe so eingestellt werden muss, dass Oberschenkel waagerecht liegen und Unterarme auf Tischhöhe ruhen, die Füße dabei aber keinen vollständigen Bodenkontakt erreichen. Sie verhindert Druckbelastungen an Oberschenkelunterseiten und Durchblutungsstörungen. Why the other options are incorrect: • Grundsätzlich bei allen Beschäftigten, die mehr als vier Stunden täglich am Bildschirm arbeiten: Die Notwendigkeit einer Fußstütze hängt nicht von der Arbeitszeit ab, sondern ausschließlich davon, ob die Körpermaße der Person mit der vorhandenen Tisch-Stuhl-Kombination ohne Bodenverlust vereinbar sind. Die tägliche Bildschirmarbeitszeit ist kein Kriterium. • Ausschließlich bei Beschäftigten mit ärztlich attestierten Rückenbeschwerden: Eine Fußstütze ist keine ausschließlich medizinische Maßnahme und erfordert kein Arztzeugnis. Sie ist ein ergonomisches Hilfsmittel, das immer dann einzusetzen ist, wenn die Füße aufgrund der Möbelkombination keinen Bodenkontakt haben. • Nur für Beschäftigte mit einer Körpergröße unter 1,60 m: Körpergröße allein ist kein verbindliches Kriterium. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem konkreten Zusammenspiel von Tischhöhe und Körpermaßen – auch Personen mit mittlerer oder größerer Körpergröße können eine Fußstütze benötigen, wenn der Tisch entsprechend hoch ist.

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  4. Q4Nach DGUV Grundsatz 304-001: Innerhalb welchen Zeitraums muss ein betrieblicher Ersthelfer seine Erste-Hilfe-Ausbildung durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung erneuern lassen, damit seine Qualifikation als anerkannt gilt?

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    ✓ Richtige Antwort: Alle 2 Jahre

    Gemäß DGUV Grundsatz 304-001 ist die Erste-Hilfe-Qualifikation eines Ersthelfers für 2 Jahre gültig. Danach muss eine Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) absolviert werden, um die Anerkennung als betrieblicher Ersthelfer aufrechtzuerhalten. Why the other options are incorrect: • Jährlich (alle 12 Monate): Ein jährliches Intervall ist nicht vorgeschrieben; der DGUV Grundsatz 304-001 legt ausdrücklich ein 2-Jahres-Intervall fest, nicht 12 Monate. • Alle 3 Jahre: Drei Jahre überschreiten das zulässige Intervall; nach mehr als 2 Jahren ohne Fortbildung gilt die Ersthelfer-Qualifikation im Sinne des DGUV Grundsatzes 304-001 als erloschen. • Alle 5 Jahre: Fünf Jahre sind deutlich zu lang. Ein Ersthelfer ohne Auffrischung nach 5 Jahren gilt nicht mehr als qualifiziert und darf nicht auf die vorgeschriebene Ersthelferquote des Betriebs angerechnet werden.

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  5. Q5Welche Angaben müssen bei der Dokumentation einer Sicherheitsunterweisung mindestens enthalten sein?

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    ✓ Richtige Antwort: Datum, Inhalt der Unterweisung, Namen der Teilnehmer und deren Unterschrift

    Für eine rechtssichere Dokumentation sind mindestens Datum, Inhalt bzw. Thema der Unterweisung, die Namen der Teilnehmer sowie deren Unterschrift als Teilnahmebeleg erforderlich. Why the other options are incorrect: • Nur das Datum der Unterweisung genügt: Nur das Datum ist nicht ausreichend; ohne Inhalt und Teilnehmerliste ist die ordnungsgemäße Durchführung nicht nachweisbar. • Lediglich der Name des Unterweisenden und die Unterschrift des Betriebsrats: Der Betriebsrat muss die Unterweisung nicht gegenzeichnen; entscheidend sind die Unterschriften der unterwiesenen Beschäftigten selbst. • Eine Dokumentation ist gesetzlich nicht erforderlich: Eine Dokumentationspflicht ergibt sich aus ArbSchG und DGUV Vorschrift 1, da der Arbeitgeber die Erfüllung seiner Pflichten im Zweifelsfall nachweisen muss.

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  6. Q6Welche Verpflichtung obliegt Beschäftigten nach §15 Abs. 2 ArbSchG hinsichtlich der ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung (PSA)?

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    ✓ Richtige Antwort: Beschäftigte sind verpflichtet, die PSA bestimmungsgemäß zu benutzen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder dem Sicherheitsbeauftragten unverzüglich zu melden.

    §15 Abs. 2 ArbSchG verpflichtet Beschäftigte ausdrücklich, Schutzvorrichtungen und PSA bestimmungsgemäß zu verwenden sowie festgestellte Mängel oder Defekte unverzüglich zu melden. Diese Mitwirkungspflicht gilt unabhängig von einer gesonderten Aufforderung und ab dem ersten Arbeitstag. Why the other options are incorrect: • Beschäftigte müssen PSA nur dann benutzen, wenn ein Vorgesetzter ausdrücklich und im Einzelfall dazu auffordert.: §15 ArbSchG knüpft die Benutzungspflicht nicht an eine einzelfallbezogene Aufforderung; die Pflicht besteht kraft Gesetzes, sobald PSA bereitgestellt wird und die Tätigkeit es erfordert. • Beschäftigte sind berechtigt, PSA selbst auf eigene Kosten zu beschaffen, wenn die bereitgestellte PSA nicht optimal passt.: Die Selbstbeschaffung von PSA durch Beschäftigte ist nicht vorgesehen; Bereitstellung und Kostenübernahme sind nach §3 Abs. 3 ArbSchG ausschließlich Pflicht des Arbeitgebers. • Die Benutzungspflicht der PSA entfällt für Beschäftigte mit weniger als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, da diese noch in der Einarbeitungsphase sind.: Das Gesetz enthält keinerlei Ausnahmeregelung nach Betriebszugehörigkeit; §15 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten vom ersten Arbeitstag an, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

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