AAlle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Gewinnhöhe
BSämtliche Steuerpflichtige, da der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft wurde
CNatürliche Personen, deren festgesetzte Einkommensteuer die gesetzliche Freigrenze nicht überschreitet
DNur Selbstständige und Freiberufler mit einem Jahreseinkommen unter 25.000 €
✓ Correct answer: C. Natürliche Personen, deren festgesetzte Einkommensteuer die gesetzliche Freigrenze nicht überschreitetSeit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der natürlichen Personen, weil eine deutlich erhöhte Freigrenze eingeführt wurde. Liegt die festgesetzte Einkommensteuer unterhalb dieser Grenze, ist kein Soli zu zahlen.
Why the other options are incorrect:
• Alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Gewinnhöhe: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind vom Solidaritätszuschlag weiterhin nicht befreit; sie zahlen ihn weiterhin auf ihre Körperschaftsteuerschuld.
• Sämtliche Steuerpflichtige, da der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft wurde: Der Solidaritätszuschlag wurde nicht vollständig abgeschafft, sondern lediglich durch eine höhere Freigrenze für die Mehrheit der natürlichen Personen entlastet.
• Nur Selbstständige und Freiberufler mit einem Jahreseinkommen unter 25.000 €: Die Befreiung knüpft nicht an eine bestimmte Einkommensgrenze oder Berufsgruppe, sondern ausschließlich an die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer.
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