ADer Versicherte zahlt Behandlungskosten zunächst selbst und erhält diese anschließend von der Krankenkasse erstattet
BDer Versicherte erhält medizinische Leistungen direkt, ohne diese vorab selbst bezahlen zu müssen
CDer Versicherte bekommt ausschließlich Geldbeträge als Ausgleich für entstandene Gesundheitskosten
DDer Versicherte muss jeden Arztbesuch vorab von der Krankenkasse genehmigen lassen
✓ Correct answer: B. Der Versicherte erhält medizinische Leistungen direkt, ohne diese vorab selbst bezahlen zu müssenDas Sachleistungsprinzip bedeutet, dass GKV-Versicherte medizinische Leistungen (z. B. Arztbehandlung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente) direkt in Anspruch nehmen, ohne diese vorab selbst bezahlen zu müssen. Die Kasse rechnet direkt mit den Leistungserbringern ab.
Why the other options are incorrect:
• Der Versicherte zahlt Behandlungskosten zunächst selbst und erhält diese anschließend von der Krankenkasse erstattet: Das beschreibt das Kostenerstattungsprinzip, das im Regelfall in der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt, nicht das Sachleistungsprinzip der GKV.
• Der Versicherte bekommt ausschließlich Geldbeträge als Ausgleich für entstandene Gesundheitskosten: Reine Geldleistungen wie das Krankengeld sind Ausnahmen in der GKV. Das Sachleistungsprinzip steht gerade für die direkte Bereitstellung von Dienst- und Sachleistungen, nicht für Geldauszahlungen.
• Der Versicherte muss jeden Arztbesuch vorab von der Krankenkasse genehmigen lassen: Eine generelle Genehmigungspflicht für Arztbesuche besteht im GKV-System nicht. Das Sachleistungsprinzip regelt die Abrechnungsweise, nicht den Zugang zu Leistungen.
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