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IndustriekaufmannQuestion 6 / 10

Der Arbeitgeber möchte einem ordentlichen Betriebsratsmitglied aufgrund der Stilllegung einer Abteilung betriebsbedingt ordentlich kündigen. Was gilt gemäß § 15 KSchG für diese Kündigung?

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✓ Correct answer: A. Die ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich unzulässig; lediglich eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kommt in Betracht § 15 KSchG gewährt Betriebsratsmitgliedern einen absoluten Schutz vor ordentlichen Kündigungen, um ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber zu sichern. Nur eine außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich; hierfür ist gemäß § 103 BetrVG zusätzlich die Zustimmung des Betriebsrats oder ein gerichtlicher Ersatzbeschluss erforderlich. Why the other options are incorrect: • Die ordentliche Kündigung ist zulässig, sofern der Betriebsrat der Kündigung des eigenen Mitglieds mit einfacher Mehrheit zugestimmt hat: Das Gesetz sieht keine Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines seiner Mitglieder vor. Ordentliche Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern sind nach § 15 KSchG grundsätzlich unzulässig – unabhängig davon, ob der Betriebsrat zustimmt oder nicht. • Betriebsratsmitglieder genießen keinen besonderen Kündigungsschutz und können wie jeder andere Arbeitnehmer ordentlich gekündigt werden: Betriebsratsmitglieder genießen nach § 15 KSchG einen gesetzlichen Sonderkündigungsschutz, der deutlich über den allgemeinen Kündigungsschutz des § 1 KSchG hinausgeht. Ordentliche Kündigungen sind für sie ausgeschlossen. • Die ordentliche Kündigung ist möglich, wenn die zuständige Gewerkschaft ihre schriftliche Zustimmung erteilt: Die Gewerkschaft hat keinerlei Zustimmungskompetenz bei Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung ist die Zustimmung des Betriebsrats selbst (§ 103 BetrVG) erforderlich, nicht die der Gewerkschaft.

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