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IndustriekaufmannQuestion 3 / 10

Wie ist die Vergütungspflicht des Ausbildenden an Tagen zu behandeln, an denen der Auszubildende am Berufsschulunterricht teilnimmt?

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✓ Correct answer: C. Die Vergütung ist weiterzuzahlen, da Berufsschulzeiten als Ausbildungszeit gelten Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG ist die Vergütung auch für die Zeit fortzuzahlen, in der Auszubildende am Berufsschulunterricht teilnehmen, weil diese Zeit auf die Ausbildungszeit angerechnet wird. Why the other options are incorrect: • Die Vergütung wird anteilig für Berufsschultage gekürzt: Eine Kürzung der Vergütung für Berufsschultage ist unzulässig; das BBiG schreibt die Fortzahlung ausdrücklich vor. • Der Auszubildende erhält an Berufsschultagen stattdessen eine staatliche Förderung: Es gibt keine staatliche Förderung, die die betriebliche Vergütungspflicht an Berufsschultagen ersetzt. • Die Vergütungspflicht entfällt, weil die Berufsschule eine staatliche Einrichtung ist: Die staatliche Trägerschaft der Berufsschule ändert nichts an der Vergütungspflicht des Ausbildenden gegenüber dem Auszubildenden.

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