BNur aus den neun Teilen der Anlagen, ohne eigentliches Übereinkommen
CAus dem Rahmenübereinkommen und drei Anlagen (A, B und C)
DAus dem Vertragstext und einem einzigen technischen Anhang
✓ Correct answer: A. Aus dem Übereinkommen sowie den Anlagen A und BDas ADR besteht aus dem eigentlichen Übereinkommen (dem völkerrechtlichen Vertragstext) sowie Anlage A (Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände, Teile 1–7) und Anlage B (Vorschriften für Beförderungsmittel und die Beförderungsdurchführung, Teile 8–9).
Why the other options are incorrect:
• Nur aus den neun Teilen der Anlagen, ohne eigentliches Übereinkommen: Die Teile 1–9 sind Inhalte der Anlagen A und B und keine eigenständigen Dokumente; ohne das Übereinkommen gäbe es keine völkerrechtliche Grundlage.
• Aus dem Rahmenübereinkommen und drei Anlagen (A, B und C): Das ADR hat nur zwei Anlagen (A und B), keine dritte Anlage C.
• Aus dem Vertragstext und einem einzigen technischen Anhang: Das ADR besitzt zwei technische Anlagen (A und B), nicht nur einen einzigen Anhang.
Keep practising. Use the free Gefahrgut ADR Basis PDF, watch the YouTube walkthrough, or unlock all 10 web questions with timed mock exams.
Free practice here. Timed mocks when you are ready.
Study the Gefahrgut ADR Basis Prüfung free question explanations, download the PDF, then unlock timed mock exams on the web when you want exam-day practice.