ADie natürliche Person, die das Fahrzeug mit Gefahrgut lenkt und für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung verantwortlich ist
BDas Unternehmen, das das Gefahrgut klassifiziert, verpackt und zur Beförderung aufgibt
CDas Unternehmen, das auf der Grundlage eines Vertrags die Beförderung mit einem Fahrzeug durchführt
DDie Behörde, die die Beförderungsgenehmigung für den jeweiligen Transport erteilt
✓ Correct answer: C. Das Unternehmen, das auf der Grundlage eines Vertrags die Beförderung mit einem Fahrzeug durchführtIm ADR ist der 'Beförderer' das Unternehmen, das die Beförderung auf Grundlage eines Vertrags (z. B. Frachtvertrag) mit einem Fahrzeug tatsächlich durchführt. Er trägt gemäß ADR 1.4.2.2 Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports.
Why the other options are incorrect:
• Die natürliche Person, die das Fahrzeug mit Gefahrgut lenkt und für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung verantwortlich ist: Die Person, die das Fahrzeug lenkt, ist der 'Fahrzeugführer' (Fahrer) – eine eigene Beteiligtenkategorie im ADR mit spezifischen Pflichten nach 1.4.2.2, nicht der Beförderer.
• Das Unternehmen, das das Gefahrgut klassifiziert, verpackt und zur Beförderung aufgibt: Das Unternehmen, das Gefahrgut klassifiziert, verpackt und aufgibt, ist der 'Absender' bzw. 'Verpacker'; diese Beteiligten sind im ADR gesondert definiert und haben eigene Pflichten nach 1.4.1.
• Die Behörde, die die Beförderungsgenehmigung für den jeweiligen Transport erteilt: Genehmigungsbehörden sind keine Beteiligten am Beförderungsvorgang im Sinne des ADR; das ADR definiert privatwirtschaftliche Beteiligte am Transport.
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