AEine Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen, eine Hypothek hingegen nicht.
BDie Grundschuld besteht unabhängig von der gesicherten Forderung und kann nach Tilgung des Kredits erneut als Sicherheit genutzt werden.
CDie Grundschuld ist akzessorisch, d. h. sie ist rechtlich untrennbar an die gesicherte Forderung gebunden.
DBei einer Hypothek haftet der Schuldner nur mit dem belasteten Grundstück und nicht persönlich.
✓ Correct answer: B. Die Grundschuld besteht unabhängig von der gesicherten Forderung und kann nach Tilgung des Kredits erneut als Sicherheit genutzt werden.Die Grundschuld ist nicht akzessorisch: Sie besteht unabhängig von der gesicherten Forderung fort. Nach vollständiger Tilgung des Kredits bleibt die Grundschuld bestehen und kann erneut als Sicherheit verwendet werden. Die Hypothek sinkt dagegen mit der Restschuld und erlischt bei vollständiger Tilgung.
Why the other options are incorrect:
• Eine Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen, eine Hypothek hingegen nicht.: Sowohl Grundschuld als auch Hypothek sind als Grundpfandrechte zwingend im Grundbuch einzutragen – dieser Unterschied existiert nicht.
• Die Grundschuld ist akzessorisch, d. h. sie ist rechtlich untrennbar an die gesicherte Forderung gebunden.: Die Akzessorietät (Abhängigkeit von der Forderung) ist ein Merkmal der Hypothek, nicht der Grundschuld. Die Grundschuld ist gerade nicht akzessorisch.
• Bei einer Hypothek haftet der Schuldner nur mit dem belasteten Grundstück und nicht persönlich.: Die persönliche Haftung des Schuldners ergibt sich aus dem Darlehensvertrag und ist unabhängig davon, ob eine Grundschuld oder eine Hypothek bestellt wurde.
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