AAusschließlich der Hersteller der Regale im Rahmen eines Wartungsvertrags
BNur zugelassene Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA
CEine vom Arbeitgeber beauftragte, sachkundige Person mit dem notwendigen Fachwissen
DJeder Lagermitarbeiter eigenständig im Rahmen seiner täglichen Sichtkontrolle
✓ Correct answer: C. Eine vom Arbeitgeber beauftragte, sachkundige Person mit dem notwendigen FachwissenRegale müssen durch eine sachkundige Person geprüft werden, die der Arbeitgeber beauftragt und die über das notwendige Fachwissen (z. B. durch Schulung) verfügt. Sie muss Schäden erkennen und deren Auswirkungen auf die Standsicherheit beurteilen können.
Why the other options are incorrect:
• Ausschließlich der Hersteller der Regale im Rahmen eines Wartungsvertrags: Eine Prüfpflicht durch den Hersteller besteht nicht; der Betreiber ist für die Durchführung der Prüfung verantwortlich.
• Nur zugelassene Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA: Zugelassene Überwachungsstellen sind für Regalprüfungen gesetzlich nicht vorgeschrieben; eine betriebsinterne sachkundige Person ist ausreichend.
• Jeder Lagermitarbeiter eigenständig im Rahmen seiner täglichen Sichtkontrolle: Die tägliche Sichtkontrolle durch alle Lagermitarbeiter ergänzt die Prüfung, ersetzt sie aber nicht und setzt keine besondere Beauftragung voraus.
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