✓ Correct answer: B. Maximal 4 Monate§ 20 BBiG legt fest, dass die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate betragen darf. In dieser Zeit sollen beide Parteien prüfen, ob die Ausbildung den gegenseitigen Vorstellungen entspricht.
Why the other options are incorrect:
• Maximal 2 Monate: 2 Monate liegt im zulässigen Rahmen, ist aber nicht die gesetzliche Höchstdauer. Nach § 20 BBiG sind maximal 4 Monate erlaubt.
• Maximal 6 Monate: 6 Monate ist die maximale Probezeit bei regulären Arbeitsverhältnissen (§ 622 Abs. 3 BGB), nicht bei Berufsausbildungsverhältnissen, für die § 20 BBiG gilt.
• Maximal 12 Monate: 12 Monate überschreitet die gesetzlich zulässige Höchstdauer von 4 Monaten erheblich und wäre nach § 20 BBiG unwirksam.
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