✓ Correct answer: D. Zwei PersonenDie OHG ist gemäß § 105 HGB eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma betreiben. Ein Gesellschaftsvertrag setzt stets mindestens zwei Parteien voraus.
Why the other options are incorrect:
• Eine Person: Eine einzelne Person kann keine OHG gründen, da ein Gesellschaftsvertrag mindestens zwei Parteien erfordert. Eine Einzelperson kann ein Einzelunternehmen oder – für beschränkte Haftung – eine Einzel-GmbH gründen.
• Drei Personen: Drei Gesellschafter sind für eine OHG nicht erforderlich; bereits zwei Personen genügen zur Gründung.
• Fünf Personen: Fünf Gesellschafter werden für eine OHG nicht verlangt. Diese Zahl gilt für keine der gängigen Handelsgesellschaften als gesetzliche Mindestanforderung.
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