AEr haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
BEr ist zur Geschäftsführung und Außenvertretung der KG berechtigt.
CEr haftet nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.
DEr kann jederzeit ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter ausscheiden.
✓ Correct answer: C. Er haftet nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.Der Kommanditist haftet gemäß § 171 HGB gegenüber Gläubigern nur bis zur Höhe seiner eingetragenen Haftsumme. Ist die Einlage vollständig erbracht, entfällt die unmittelbare Außenhaftung.
Why the other options are incorrect:
• Er haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.: Unbeschränkte persönliche Haftung trifft den Komplementär, nicht den Kommanditisten. Der Kommanditist ist gerade wegen seiner beschränkten Haftung in der KG.
• Er ist zur Geschäftsführung und Außenvertretung der KG berechtigt.: Geschäftsführung und Vertretung obliegen dem Komplementär. Der Kommanditist ist davon grundsätzlich ausgeschlossen (§ 164 HGB).
• Er kann jederzeit ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter ausscheiden.: Das Ausscheiden eines Kommanditisten richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag und dem HGB; ein jederzeitiges Ausscheiden ohne Zustimmung ist nicht vorgesehen.
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