BFahrtkosten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte
CBeiträge zur freiwilligen privaten Krankenversicherung
DAusgaben für bürgerliche Kleidung ohne berufliche Notwendigkeit
✓ Correct answer: B. Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der ersten TätigkeitsstätteFahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte sind klassische Werbungskosten (§ 9 EStG), da sie beruflich veranlasst sind und der Erzielung von Einnahmen dienen.
Why the other options are incorrect:
• Kosten für eine private Urlaubsreise: Private Urlaubsreisen haben keinen beruflichen Veranlassungszusammenhang und sind daher steuerlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
• Beiträge zur freiwilligen privaten Krankenversicherung: Krankenversicherungsbeiträge fallen unter die Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 EStG), nicht unter die Werbungskosten.
• Ausgaben für bürgerliche Kleidung ohne berufliche Notwendigkeit: Bürgerliche Kleidung gilt steuerrechtlich als Privataufwand. Nur typische Berufs- oder Schutzkleidung ist als Werbungskosten abzugsfähig.
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