ADas Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kein eigenes Einkommen erzielen.
BDas Kind darf grundsätzlich das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen.
CDie Familienversicherung gilt ausschließlich für leibliche Kinder, nicht für Adoptiv- oder Pflegekinder.
DDas Kind muss zwingend im selben Haushalt wie der versicherte Elternteil wohnen.
✓ Correct answer: B. Das Kind darf grundsätzlich das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen.Kinder können bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich und bis zum 25. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung beitragsfrei familienversichert sein, sofern ihr eigenes Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Why the other options are incorrect:
• Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kein eigenes Einkommen erzielen.: Die Altersgrenze 18 Jahre gilt nur ohne Ausbildung; bei Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr.
• Die Familienversicherung gilt ausschließlich für leibliche Kinder, nicht für Adoptiv- oder Pflegekinder.: Auch Adoptiv- und Pflegekinder können unter den gleichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden.
• Das Kind muss zwingend im selben Haushalt wie der versicherte Elternteil wohnen.: Ein gemeinsamer Haushalt ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Familienversicherung in der GKV.
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