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BankkaufmannQuestion 1 / 10

Was sieht § 23 BBiG für den Fall vor, dass eine Vertragspartei das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit ohne rechtfertigenden Grund vorzeitig auflöst?

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✓ Correct answer: C. Der anderen Partei steht ein Anspruch auf Schadensersatz zu § 23 BBiG regelt, dass bei vorzeitiger Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit die Partei, die die Auflösung zu vertreten hat, der anderen Partei Schadensersatz zu leisten hat. Dies soll ungerechtfertigte Kündigungen sanktionieren. Why the other options are incorrect: • Die kündigende Partei verliert alle Ansprüche auf ein Ausbildungszeugnis: Falsch. Der Zeugnisanspruch nach § 16 BBiG besteht unabhängig davon, ob die Kündigung berechtigt war. Ein Verlust des Zeugnisanspruchs ist gesetzlich nicht vorgesehen. • Die zuständige Stelle kann eine kostenpflichtige Nachschulung anordnen: Falsch. § 23 BBiG begründet zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zwischen den Vertragsparteien. Eine Befugnis der zuständigen Stelle zur Anordnung von Nachschulungen ergibt sich daraus nicht. • Das Berufsausbildungsverhältnis gilt rückwirkend als nie zustande gekommen: Falsch. Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein wirksam geschlossener Vertrag und wird durch eine unrechtmäßige Kündigung nicht rückwirkend nichtig, sondern löst Schadensersatzpflichten aus.

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