ADen Namen des zuständigen Filialleiters sowie die Unterschrift des Bankvorstands
BDen effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag aller Zahlungen und die Laufzeit des Darlehens
CEine notarielle Beglaubigung und die Benennung eines Bürgen aus dem Verwandtenkreis
DDen aktuellen Disporahmen aller bestehenden Konten des Kreditnehmers
✓ Correct answer: B. Den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag aller Zahlungen und die Laufzeit des DarlehensGemäß §§ 491 ff. BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) müssen u. a. der effektive Jahreszins, der Nettodarlehensbetrag, der Gesamtbetrag aller Zahlungen sowie die Laufzeit zwingend schriftlich angegeben werden. So werden Verbraucher transparent über die tatsächlichen Kosten informiert.
Why the other options are incorrect:
• Den Namen des zuständigen Filialleiters sowie die Unterschrift des Bankvorstands: Persönliche Angaben zum Filialleiter oder zum Vorstand sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben im Verbraucherdarlehensvertrag.
• Eine notarielle Beglaubigung und die Benennung eines Bürgen aus dem Verwandtenkreis: Ein Verbraucherdarlehen erfordert keine notarielle Beurkundung. Notarielle Beglaubigungen sind z. B. bei Grundschulden üblich, aber nicht als generelle Pflichtangabe im Darlehensvertrag vorgeschrieben.
• Den aktuellen Disporahmen aller bestehenden Konten des Kreditnehmers: Der Disporahmen anderer Konten ist für den Darlehensvertrag selbst nicht relevant und wird im Vertrag nicht ausgewiesen. Er kann allenfalls bei der Bonitätsprüfung eine Rolle spielen.
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