Ein Gläubiger möchte einen Bürgen im Ernstfall sofort in Anspruch nehmen können, ohne vorher eine Klage gegen den Hauptschuldner führen zu müssen. Welche Bürgschaftsform ist hierfür geeignet?
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✓ Correct answer: D. Selbstschuldnerische BürgschaftBei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB) verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. Der Gläubiger kann den Bürgen daher direkt in Anspruch nehmen, ohne zuvor den Hauptschuldner verklagen zu müssen.
Why the other options are incorrect:
• Ausfallbürgschaft: Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst, wenn der Gläubiger nachweist, dass er die Forderung gegen den Hauptschuldner nicht durchsetzen konnte – also gerade nicht sofort.
• Zeitbürgschaft: Die Zeitbürgschaft begrenzt die Haftung des Bürgen auf einen bestimmten Zeitraum und trifft keine Aussage über die Reihenfolge der Inanspruchnahme.
• Mitbürgschaft: Bei der Mitbürgschaft haften mehrere Personen gemeinsam für eine Schuld; auch hier kann der Gläubiger ohne weiteres zunächst zur Vorausklage gegen den Hauptschuldner verpflichtet sein.
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