ANach Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle oder einer angemessenen Wartefrist
BSofort nach Empfang des DSC-Notalarms
CDSC-Notalarme dürfen grundsätzlich nur von Küstenfunkstellen bestätigt werden
DNach einer Wartefrist von 3 Minuten
✓ Correct answer: A. Nach Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle oder einer angemessenen WartefristWird ein Notalarm ausgesendet, warten die Seefunkstellen auf die Reaktion einer Küstenfunkstelle. Wenn eine Küstenfunkstelle in Reichweite ist, übernimmt diese die Koordination des Notfunkverkehrs. Nach der Bestätigung durch die Küstenfunkstelle - oder einer angemessenen Wartefrist, falls keine Küstenfunkstelle in Funkreichweite des Havaristen ist - bestätigen Seefunkstellen, die Hilfe leisten können, den Notalarm auf Kanal 16.
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