ADie monatliche Ausbildungsvergütung eigenverantwortlich beim Ausbildenden einzufordern
BEinen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen
CDen Ausbilder regelmäßig über bevorstehende Berufsschultermine zu informieren
DDie anfallenden Prüfungsgebühren selbst zu tragen
✓ Correct answer: B. Einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führenGemäß § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG sind Auszubildende verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen.
Why the other options are incorrect:
• Die monatliche Ausbildungsvergütung eigenverantwortlich beim Ausbildenden einzufordern: Die Vergütung ist vom Ausbildenden zu zahlen; eine aktive Einforderungspflicht des Auszubildenden ergibt sich aus § 13 BBiG nicht.
• Den Ausbilder regelmäßig über bevorstehende Berufsschultermine zu informieren: Die Unterrichtung des Ausbilders über Berufsschultermine ist keine gesetzlich normierte Pflicht nach § 13 BBiG.
• Die anfallenden Prüfungsgebühren selbst zu tragen: Prüfungsgebühren werden nicht dem Auszubildenden auferlegt; sie gehören zu den Kosten, die der Ausbildende zu tragen hat.
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