AAusschließlich § 22 StVO regelt die Ladungssicherung; Normen und Richtlinien wie VDI 2700 sind rein unverbindliche Empfehlungen ohne Rechtswirkung.
BDie Ladungssicherung wird durch § 22 StVO (rechtliche Grundpflicht), die DIN EN 12195-1 (Berechnungsnorm für Zurrkräfte) und die VDI-Richtlinie 2700 (praxisbezogene Umsetzung) geregelt; alle drei werden als Stand der Technik anerkannt.
CFür Transporte auf abgesperrten Betriebsgeländen gelten keinerlei Vorschriften zur Ladungssicherung.
DDie Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ist ausschließlich durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, die alle anderen Normen vollständig ersetzt.
✓ Correct answer: B. Die Ladungssicherung wird durch § 22 StVO (rechtliche Grundpflicht), die DIN EN 12195-1 (Berechnungsnorm für Zurrkräfte) und die VDI-Richtlinie 2700 (praxisbezogene Umsetzung) geregelt; alle drei werden als Stand der Technik anerkannt.§ 22 StVO begründet die rechtliche Pflicht zur Ladungssicherung. Die DIN EN 12195-1 definiert, wie Zurrkräfte europaweit einheitlich berechnet werden. Die VDI-Richtlinie 2700 liefert die praxisnahe Umsetzungsanleitung. Gerichte erkennen diese Normen als Stand der Technik an, sodass ihre Einhaltung als Nachweis ordnungsgemäßer Sicherung gilt.
Why the other options are incorrect:
• Ausschließlich § 22 StVO regelt die Ladungssicherung; Normen und Richtlinien wie VDI 2700 sind rein unverbindliche Empfehlungen ohne Rechtswirkung.: § 22 StVO definiert die Pflicht zur Sicherung, nicht das technische 'Wie'. DIN EN 12195-1 und VDI 2700 konkretisieren die Anforderungen und sind von Gerichten als anerkannter Stand der Technik eingestuft.
• Für Transporte auf abgesperrten Betriebsgeländen gelten keinerlei Vorschriften zur Ladungssicherung.: Auch auf Betriebsgeländen greifen DGUV-Vorschriften und die Betriebssicherheitsverordnung, die Anforderungen an den sicheren Transport von Lasten stellen. Die StVO gilt zwar nur auf öffentlichen Straßen, schließt aber innerbetriebliche Pflichten nicht aus.
• Die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ist ausschließlich durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, die alle anderen Normen vollständig ersetzt.: Die BetrSichV regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen – nicht die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Sie ersetzt weder § 22 StVO noch DIN-Normen oder VDI-Richtlinien in diesem Bereich.
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