Eine Gefahrgut-Beförderungseinheit hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Welche Mindestkapazität muss der Feuerlöscher zum Schutz von Fahrzeug und Ladung (zusätzlich zum Kabinenlöscher) aufweisen?
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✓ Correct answer: B. 4 kg Pulver (oder gleichwertig)Gemäß ADR 8.1.4 sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen bis einschließlich 7,5 Tonnen Feuerlöscher mit einer Mindestkapazität von insgesamt 4 kg Pulver (oder gleichwertig) zum Schutz von Fahrzeug und Ladung vorgeschrieben.
Why the other options are incorrect:
• 2 kg Pulver (oder gleichwertig): 2 kg gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen – bei 7,5 Tonnen reicht diese Menge nicht aus.
• 6 kg Pulver (oder gleichwertig): 6 kg ist kein im ADR definierter Schwellenwert für die Löschmittelmenge; die Staffelung sieht 2, 4 und 9 kg vor.
• 9 kg Pulver (oder gleichwertig): 9 kg Mindestkapazität gilt erst für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
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