AKalkulatorische Abschreibungen, die aufgrund abweichender Nutzungsdauer von den bilanziellen Abschreibungen abweichen
BKalkulatorischer Unternehmerlohn für den Inhaber eines Einzelunternehmens
CKalkulatorische Wagnisse für selbst getragene Risiken ohne Versicherungsschutz
DTatsächlich gezahlte Gehälter an Mitarbeiter
✓ Correct answer: A. Kalkulatorische Abschreibungen, die aufgrund abweichender Nutzungsdauer von den bilanziellen Abschreibungen abweichenAnderskosten entstehen, wenn ein Aufwand sowohl in der Finanzbuchhaltung als auch in der KLR erfasst wird, jedoch in unterschiedlicher Höhe – wie kalkulatorische Abschreibungen, die nach wirtschaftlicher statt steuerlicher Nutzungsdauer berechnet werden.
Why the other options are incorrect:
• Kalkulatorischer Unternehmerlohn für den Inhaber eines Einzelunternehmens: Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein Beispiel für Zusatzkosten: Er hat kein Gegenstück in der Finanzbuchhaltung, da der Inhaber kein Gehalt als Aufwand bucht.
• Kalkulatorische Wagnisse für selbst getragene Risiken ohne Versicherungsschutz: Kalkulatorische Wagnisse für selbst getragene Risiken ohne Versicherungsschutz sind ebenfalls Zusatzkosten, da sie in der Finanzbuchhaltung überhaupt nicht als Aufwand erscheinen.
• Tatsächlich gezahlte Gehälter an Mitarbeiter: Tatsächlich gezahlte Gehälter sind Grundkosten (Zweckaufwand), da sie in FiBu und KLR in gleicher Höhe erscheinen – kein Unterschied, also keine Anderskosten.
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